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Vorsicht Allergene!
Bei Allergien gibt es nicht viel Spielraum für Fehler
Allergene nach gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen, ist das Minimum, was die Lebensmittelindustrie für den Allergiker tun kann. Ehrlicher wäre die Deklaration aller im Produkt enthaltenen Zutaten.
Dass Lebensmittel allergische Reaktionen auslösen können, ist seit langem bekannt. Wenngleich schon heute viele Erwachsene von Lebensmittelallergien betroffen sind, ist es vor allem die wachsende Anzahl von Kindern mit Lebensmittelallergien, die zur Sorge Anlass gibt. Trotz zahlreicher Untersuchungen und Ansätze Allergien auszuheilen gibt es dafür bis heute keine zuverlässig beziehungsweise langfristig wirkungsvolle Methode. Für Allergiker die einzige sichere Möglichkeit, sich vor allergischen Reaktionen zu schützen, ist äußerste Wachsamkeit bezüglich der konsumierten Produkte.
Umfassende Verbraucherinformation
Allergische Reaktionen können durch fast jedes Lebensmittel ausgelöst werden. Doch für einige Lebensmittel oder Zutaten wird das allergene Potenzial von Experten als besonders problematisch beurteilt. Ganz oben auf der langen Liste der Lebensmittelallergene stehen Kuhmilch, Getreide, Hühnereier, Fisch und Schalentiere sowie Nüsse - allen voran die Erdnuss.
Alle aktuellen Kennzeichnungsregelungen im Lebensmittelrecht basieren auf dem Grundsatz, den Verbraucher über die Zutaten eines industriell verarbeiteten und verpackten Lebensmittels zu informieren. Grundlage der heutigen „Allergenkennzeichnung“ ist die Richtlinie 2003/89/EG vom 10.11.2003, die bereits seit November 2005 gilt. Die betroffenen allergenen Zutaten sind im Anhang IIIa der Richtlinie aufgelistet und mit der Umsetzung in nationales Recht auch in der Anlage 3 LMKV.
Hersteller sind seit dem Inkrafttreten dieser Richtlinie verpflichtet, detaillierte Angaben über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte zu machen. Dazu zählen nicht nur alle Zutaten, im Fall von zusammengesetzten Zutaten müssen jetzt auch deren Bestandteile separat anzugeben werden. Damit haben Allergiker verbesserte Möglichkeiten, bereits am Etikett zu erkennen, ob in einem Lebensmittel Zutaten enthalten sind, auf die sie eine allergische Reaktionen zeigen. Auch kann diese Verbrauchergruppe mit größerer Sicherheit als früher davon ausgehen, dass Erzeugnisse keine allergenen Stoffe enthalten, wenn sie nicht im Zutatenverzeichnis aufgeführt sind.
Doch damit ist nicht jedem Allergiker geholfen, denn insgesamt betrifft die Deklarationspflicht nur 12 Produktgruppen.
Versteckte Allergene
Unberücksichtigt bleiben Angaben zu versteckten, nicht deklarierten Inhaltsstoffen in Nahrungsmitteln. Diese stellen für Allergiker ein großes Problem dar. Sie können durch Verunreinigungen der landwirtschaftlichen Rohstoffe, durch Verwendung der gleichen Erntemaschinen oder Transportmittel für verschiedene Rohstoffe oder in der Produktion durch Einsatz derselben Anlagen in ein Produkt getragen werden.
Versteckte Allergene können aber auch solche Zutaten sein, die nicht in der Liste der zwölf zu deklarierenden Zutaten enthalten ist, dennoch - zumindest für manche Person - ein hohes allergenes Potential haben.
Kann Spuren von ... enthalten
Oft ist es im industriellen Prozess äußerst schwierig, eine Kontamination durch ein Allergen zu vermeiden. Dies betrifft insbesondere kleinere Betrieben, in denen auf ein und derselben Anlage viele unterschiedliche Produkte hergestellt werden. Lässt sich ein gewisses Restrisiko bezüglich einer Kontamination nicht ausschließen, werden oft Warnhinweise wie „Kann Spuren von Erdnüssen enthalten“ verwendet. Derartige Hinweis sind weder als Zutaten- noch als Allergenkennzeichnung anzusehen. Vielmehr wurden sie von der Lebensmittelindustrie als freiwilliger Warnhinweis eingeführt, der ausschließlich im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung und Produkthaftpflicht zu sehen ist.
Trotz derartiger Warnhinweise muss sich ein Hersteller im Klaren darüber sein, dass er sich durch den Aufdruck „Kann Spuren von ... enthalten“ nicht von den Grundsätzen der Good Manufacturing Practice (GMP) freikauft. Denn jedes Unternehmen ist verpflichtet, durch ein funktionierendes Qualitätsmanagement sicherstellen, dass keine Allergene unbeabsichtigt in seine Lebensmittel gelangen.
Manche Betriebe - insbesondere kleinere - sind mit solchen Anforderungen häufig überfordert. In England hat man dieses Problem erkannt und will diesbezüglich bald Unterstützung anbieten: In Kooperation zwischen der Food Standards Agency und The Anaphylaxis Campaign wird ein freiwilliges Programm zur Allergenkontrolle eingeführt. Mit Hilfe umfangreicher Richtlinien zur Vermeidung von Kontaminationen im Produktionsbetrieb oder einer falschen Deklaration durch allergene Stoffe sollen solche Probleme leichter handhabbar werden.
Frei von ...
Die Lebensmittelindustrie hat im Allergiker eine neue Käufergruppe erkannt. Der Markt für Produkte, die als frei von (bestimmten) Allergenen ausgelobt werden können, hat laut Marktanalyst Mintel in England seit dem Jahr 2000 um 300 Prozent zugelegt.
Wird ein Produkt mit „frei von“ ausgelobt, muss diese Behauptung mit dokumentierten Laboranalysen, die für jede Charge angefertigt wird, nachweisbar sein. Das heißt, keine Charge einer Zutat darf mehr als den gesetzlich vorgegebenen Höchstwert enthalten, wenn sie als „frei von“ einem Allergen vermarktet wird.
Ehrliche Deklaration
Aus Angst, der Verbraucher würde ein Produkt nicht mehr kaufen, wenn eine potenziell allergene Zutat gelabelt ist, neigen viele Hersteller dazu kennzeichnungspflichtige Zutaten zu vermeiden. Häufig wird dann zu einer alternativen Zutat gegriffen, die laut Richtlinie nicht deklariert werden muss, aber möglicherweise zumindest auf der ALBA Liste zu den Zutaten mit allergenem Potential gezählt wird.
Mehr als 170 Lebensmittel wurden mittlerweile als potenziell allergen identifiziert. Davon wurde nur „die Spitze des Eisbergs“ in der Liste der zwölf kennzeichnungspflichtigen Lebensmittelallergene zusammengefügt. Allergen sind aber auch verschiedene Früchte wie Kiwi, Hülsenfrüchte wie Erbsen, dicke Bohnen und Linsen, Sonnenblumenkerne und Weichtiere wie Muscheln und Schnecken.
Die ALBA-Liste
Die Frage der Allergenkennzeichnung ist daher nicht von der Qualität einer Debatte um Verbraucherbetrug durch wissenschaftlich nicht genügend untermauerte Health Claims oder durch Verkauf von unwirksamen Schlankheitsprodukten. Wenngleich beides hier nicht verharmlost werden soll, findet die Diskussion um nicht deklarierte Allergene in einer anderen Liga statt. Wenn es um Leben oder Tod oder zumindest um eine deutlich eingeschränkte Lebensqualität geht, gibt es nicht viel zu diskutieren.
Eine über die gesetzlich vorgeschriebene Deklaration allergener Stoffe hinausgehende Verpflichtung, etwa zur Beachtung der so genannten ALBA-Liste, sieht die Gesetzgebung nicht vor. Dennoch verlangen viele Hersteller von ihren Zulieferbetrieben das Ausfüllen einer sehr weitgehenden Allergenliste entsprechend der ALBA-Liste.
Der Begriff ALBA-Liste taucht immer wieder auf, doch viele wissen nicht, worum es sich dabei eigentlich handelt.
Die ALBA-Datenbank ist eine Sammlung von Informationen über industriell hergestellte Marken-Lebensmittel, die von der Databank ALBA/TNO Voeding zusammengetragen wird. Die niederländische Lebensmittelinformationszentrale macht diese Information interessierten Verbrauchern und entsprechenden Multiplikatoren wie Diätberatern und Ärzten zugänglich. Die Daten zu den einzelnen Fertigprodukten werden auf Basis eines Fragebogens zu eventuell enthaltenen Allergenen ermittelt. Die Liste der dort aufgeführten Allergene wird auch als ALBA-Liste bezeichnet (siehe Tabelle). Damit wird dem Verbraucher und insbesondere dem Allergiker ein wertvolles Instrument an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe er gezielt solche Produkte auswählen kann, die er verträgt, andererseits aber die Produkte identifizieren und meiden kann, die das für ihn unbekömmliche Allergen enthalten.
Die ALBA-Liste wird laufend entsprechend jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert. So wurden beispielsweise in der derzeit aktuellen Version gegenüber der Vorläuferversion folgende Substanzen aus der Liste gestrichen:
- Hefe
- Benzoesäure
- Azofarbstoffe
- Tartrazin
- Zimt
- Vanillin
Dagegen wurde die Gruppe der Umbelliferae unterteilt; Sellerie, Karotte und Koriander werden nun separat abgefragt. Ebenso muss nun Lupine separat genannt werden - früher zählte sie zur allgemeinen Gruppe der Hülsenfrüchte.
Bei den Produktgruppen Erdnuss, Soja, Nüsse und Sesam macht die Liste einen Unterschied zwischen Trockenprodukten wie Mehl und Protein einerseits und Öl andererseits. Öl ist meist als raffiniertes Öl zu verstehen, bei dem die allergenen Substanzen meist so stark geschädigt sind, dass sie die meisten Allergiker nicht mehr beeinträchtigen. Folglich fallen kalt gepresste Öle nicht unter die Kategorie der Öle, sondern sind eher der Kategorie Trockensubstanzen zuzurechnen. Diese Aufsplittung in zwei Kategorien ermöglicht es dem Allergiker beziehungsweise dem Ernährungsberater selbst zu entscheiden. Denn einige Personen sind zwar gegen die Proteine bestimmter Hülsenfrüchte oder Nüsse allergisch, vertragen aber problemlos das entsprechende Öl. Die Philosophie hinter dieser detaillierten Auflistung ist, dem Verbraucher eine größtmögliche Auswahl an industriellen Produkten an die Hand zu geben.
Erweiterte Deklaration
Die beste Hilfe für den Allergiker bietet ein Produkt, bei dem wirklich jede Zutat deklariert ist - egal ob die Deklaration gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht. So bietet die European Centre for Allergy Research Foundation Der Nahrungsmittelindustrie die Vergabe des ECARF-Siegels an. Bei Produkten mit diesem Siegel wird nicht nur nach der Richtlinie 2003/89/EG gekennzeichnet, sondern eine zusätzliche Deklaration weiterer möglicher Allergene vorgenommen. Die Deklaration dieser genannten Stoffe erfolgt, anders als bei der gesetzlichen Vorgabe, auch dann, wenn sie nur in geringen Mengen wissentlich in der Rezeptur des Produktes verwendet wurden.
In Anbetracht der langen Liste an potenziell allergen wirkenden Rohstoffen und Zutaten wird klar, dass nach heutigen Erkenntnissen kaum ein „absolut allergenfreies“ Produkt entwickelt werden kann. Die richtige Lösung muss hier heißen: Ehrliche Deklaration aller in einer Rezeptur enthaltenen Zutaten.
| Die 12 gesetzlich vorgeschriebenen Allergendeklarationen |
Deklarationen nach ALBA-Liste (es müssen ebenfalls die daraus erzeugten Stoffe angegeben werden) |
Zusätzliche Deklarationen nach ECARF-Bestimmungen |
Glutenhaltiges Getreide:
Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon sowie daraus hergestellte Erzeugnisse |
Kleber (Gluten)
Weizen
Roggen
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Schalenfrüchte (Nüsse):
Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pekannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss sowie daraus hergestellte Erzeugnisse |
Nüsse (ohne Kokosnuss)
Nussöl |
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| Eier und Eiererzeugnisse |
Ei |
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| Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse |
Erdnüsse
Erdnussöl |
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| Soja und Sojaerzeugnisse |
Sojaeiweiß
Sojalecithin |
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| Senf und Senferzeugnisse |
Senf |
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| Krebstiere und Krebstiererzeugnisse |
Krebstiere
Muscheln |
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| Fisch und Fischerzeugnisse |
Fisch |
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| Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose) |
Milcheiweiß
Laktose |
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| Sellerie und Sellerieerzeugnisse |
Sellerie |
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| Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10mg/l als So2 angegeben |
Sulfite (E 220 bis E 228) |
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| Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse |
Sesam
Sesamöl |
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Zusätzlich:
Rindfleisch
Schweinefleisch
Hühnerfleisch
Mais
Kakao
Hülsenfrüchte
Lupine
Glutamat
Koriander (Samen + Blätter)
Karotte |
Nachtschattengewächse und Gemüse:
Paprika, Tomate, Chili, Karotte
Obst:
Melone, Kiwi, Mango, Banane, Apfel, Birne, Kirsche, Pfirsich, Zwetschge, Nektarine, Aprikose, Litchi
Gewürze:
Anis, Kümmel, Kamille, Koriander, Zimt, Pfeffer
Andere:
Carrageen
Guarkernmehl
Johannisbrotkernmehl
Mohn
Perubalsam
Lupine
Hirse
Buchweizen
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